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Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören

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Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören

Stelleninformationen

Förderschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort:

Bewerbungsfrist: 31.05.2024

:

Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden
Postfach 23 01 20
01111 Dresden

Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines

stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)

an der betreffenden Förderschule unbefristet zu besetzen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:

a)
- vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss "Master of Education" auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- bzw. Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,
- mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule,

b)
- hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss "Master of Education" und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine
- mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie
- Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt.

Von Vorteil sind:

- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädago¬gischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durch¬setzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.

Der Bewerbung ist beizufügen:

1. Formblatt "Bewerbung" (unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181),

3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsicht-nahme in ihre Personalakte zu erteilen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.

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